Code of Conduct und Hausordnung der DJH

Code of Conduct


Zielsetzung

Unsere Ofahrt richtet sich an alle Studierenden im zweiten Semster des B. Sc. Informatik an der TU Darmstadt, sofern wir unter den gegebenen Umständen die Teilnahme ermöglichen können. Unser Ziel ist es, eine freundliche, sichere und einladende Umgebung für alle zu schaffen, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Befähigung, Herkunft, Religion (oder deren Nichtvorhandensein) sowie gesellschaftlichem und wirtschaftlichem Status.

Aus diesem Grund haben wir uns diesem Verhaltenskodex verschrieben und erwarten von allen Anwesenden auf der Ofahrt, dass sie sich ebenfalls an diese gemeinschaftlichen Richtlinien halten, um eine sichere und positive Erfahrung zu schaffen.


Erwartetes Verhalten

Bitte respektiere Ideen, Art und Standpunkte anderer. Auch wenn deine eigenen Vorstellungen nicht mit Allem übereinstimmen werden, was du auf der Ofahrt hören oder sehen wirst, ist das keine Entschuldigung für schlechtes Verhalten. Sei offen gegenüber anderen Meinungen und gestehe dir ein, dass auch du mal falsch liegen kannst.

Bleibe in der Interaktion mit Anderen freundlich, besonders auch in Diskussionen, in denen Diskussionsparter*innen unterschiedlicher Meinung sind. Sei dir bewusst, dass deine Ausdrucksweise und dein Redeverhalten dein Gegenüber direkt beeinflussen. Sei direkt, konstruktiv und positiv, doch versuche den anderen Gesprächsteilnehmenden Raum zu geben und die Diskussion nicht zu dominieren. Übernimm Verantwortung für deine Handlungen und auch deine Fehler -- teilt dir jemand mit, dass er*sie sich durch deine Worte oder dein Verhalten unwohl oder angegriffen fühlt, höre aufmerksam zu, entschuldige dich aufrichtig und korrigiere dein Verhalten oder deine Ausdrucksweise entsprechend.


Schlafräume sind als Orte des persönlichen Rückzugs zu betrachten und von allen Teilnehmenden als solche zu behandeln.


Desweiteren gelten die expliziten Regeln der Veranstalter*innen und der Unterkunft.


Inakzeptables Verhalten

Inakzeptables Verhalten beinhaltet unter anderem, aber nicht ausschließlich: persönliche Angriffe, Einschüchterung, Belästigung, beleidigende, diskriminierende, abwertende oder erniedrigende Sprache und Verhaltensweisen durch jegliche Teilnehmende unserer Ofahrt. Dies gilt online, auf allen zugehörigen Veranstaltungen und in persönlichen Gesprächen im Rahmen der Ofahrt, genau wie bei der An- und Abfahrt und anderen mit der Ofahrt im Bezug stehenden Treffen im Vor- und Nachgang.

Belästigung beinhaltet: Verletzende oder abwertende mündliche oder schriftliche Kommentare in Bezug auf Geschlecht, sexuelle Orientierung, Abstammung, Religion, Behinderung; unangemessene Verwendung von Nacktheit und/oder sexuellem Bildmaterial; unangemessener Körperkontakt und unerwünschte sexuelle Zuwendung; absichtliche Einschüchterung, Stalking oder Nachlaufen; belästigendes Fotografieren oder Filmen, oder Fotografieren und Filmen ohne Einverständnis; ständige Unterbrechung von Vorträgen oder anderen Veranstaltungen.


Folgen von inakzeptablem Verhalten

Inakzeptables Verhalten jeglicher Teilnehmenden, einschließlich Workshopanbieter*innen, Helfer*innen, Organisator*innen und anderen Entscheidungsberechtigten, wird nicht toleriert. Wird das Unterlassen inakzeptablen Verhaltens verlangt, ist dem augenblicklich Folge zu leisten. Wenn ein*e Teilnehmer*in sich auf inakzeptable Art und Weise verhält, steht es den Veranstaltenden zu, jegliche, ihnen angemessen erscheinende, Maßnahme zu ergreifen, bis einschließlich einem befristeten oder permanenten Ausschluss von der Ofahrt (ohne Rückerstattung von jeglichen Kosten).


Wenn du inakzeptables Verhalten erlebst

Wenn du von inakzeptablem Verhalten betroffen bist, dieses beobachtest oder andere Anliegen hast, teile dies bitte so bald wie möglich einer für die Veranstaltung verantwortlichen Person mit. Ansprechpersonen sowie Notfallnummern werden im Rahmen der Ofahrt bekanntgegeben.

Das Organisationsteam wird alles dafür tun, eine Lösung zu finden, mit der du dich wieder auf der Ofahrt sicher fühlen kannst. Zusätzlich stehen die Veranstalter*innen zur Verfügung, um Ofahrtteilnehmenden dabei zu helfen, mit den lokalen Ordnungs- und Strafverfolgungskräften in Kontakt zu treten.


Behandlung von Beschwerden

Wenn du dich zu Unrecht oder auf ungerechte Art und Weise beschuldigt fühlst, diesen Verhaltenskodex verletzt zu haben, wende dich bitte mit einer genauen Beschreibung deiner Beschwerde an eine der Ansprechpersonen. Deine Beschwerde wird dann in Übereinstimmung mit unseren vorhandenen Richtlinien behandelt und geprüft.

Solltest du irgendwelche Fragen zu diesem Code of Conduct haben, oder hast du Anregungen und Wünsche, die das soziale Miteinander auf der Ofahrt betreffen, kannst du dich ebenso an das Organisationsteam wenden.


Geltungsbereich

Wir erwarten, dass sich alle Teilnehmenden der Ofahrt (Studienanfänger*innen, Organisator*innen und andere Beitragende, sowie andere Gäste) an jedweden Veranstaltungsorten - online und offline - sowie in allen persönlichen Gesprächen im Rahmen der Ofahrt an diesen Verhaltenskodex halten.


Lizenz und Namensnennung

Dieser Code of Conduct basiert auf dem Berlin Code of Conduct, welcher unter der Creative Commons Attribution-ShareAlike 4.0 International (CC BY-SA 4.0) Lizenz steht. Das Original findet sich unter http://berlincodeofconduct.org/de/.

Er basiert außerdem auf den Mozilla Community Participation Guidelines (Version 2.3, Mai 2017), zu finden unter https://www.mozilla.org/en-US/about/governance/policies/participation/.





Hausordnung der DJH (Auszug)


Das Deutsche Jugendherbergswerk wünscht allen Gästen einen angenehmen und erlebnisreichen Aufenthalt in seinen Jugendherbergen! Unsere Gäste finden nicht nur eine Fülle von Begegnungsmöglichkeiten, sondern treffen auch auf Menschen unterschiedlicher Altersgruppen und Kulturen. Diese haben oftmals individuelle Gewohnheiten, Verhaltensweisen und Bedürfnisse. Die Jugendherbergen haben Hausregeln, die helfen sollen, die unterschiedlichen Bedürfnisse zu berücksichtigen und einen spannungsarmen Aufenthalt zu ermöglichen. Die folgenden Grundregeln sollen daher von allen Gästen beachtet werden. Gruppenleiter und Lehrer sind verantwortlich für ihre Gruppen.


Aufenthalt

Die Unterbringung erfolgt in Mehrbettzimmern und in der Regel nach Geschlecht getrennt. Familien können nach Anmeldung in einem Zimmer gemeinsam untergebracht werden, sofern es verfügbar ist.

Wir bitten Sie während Ihres Aufenthaltes um Mithilfe. Dazu gehört z.B., dass Sie die von Ihnen genutzten Einrichtungen, Räume und Gegenstände in Ordnung halten und beim Tischdienst helfen.

Die Jugendherbergen haben sich dem Umwelt- und Naturschutz verpflichtet. Darum bitten wir Sie, Abfall getrennt zu sammeln oder ganz zu vermeiden und mit Energie und Wasser sparsam umzugehen.

In Schlafräumen dürfen Speisen weder zubereitet noch gegessen werden. Aus brandschutztechnischen, versicherungs- und gesundheitsrechtlichen Gründen ist die Benutzung von elektrischen Geräten für die Zubereitung von Speisen und heißen Getränken nicht gestattet.

Das Aufladen von Akkus für Elektromotoren ist in den Räumen der Jugendherbergen aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt, mit Ausnahme von zugewiesenen Anschlüssen.

Rauchen ist in der Jugendherberge nicht gestattet.

Der Konsum von mitgebrachten alkoholischen Getränken ist in der Jugendherberge und auf ihrem Gelände nicht erlaubt. Alkoholisierte Gäste können des Hauses verwiesen werden.

Tiere dürfen grundsätzlich nicht mitgebracht werden. Insbesondere Blinden- und Servicehunde können in Absprache mit der Herbergsleitung in der Jugendherberge bleiben. Die Landesverbände können für Hunde in ausgewiesenen Jugendherbergen weitere Ausnahmen zulassen.

Jugendherbergen sind in der Regel bis 22 Uhr geöffnet.

Die Nachtruhe beginnt um 22 Uhr und endet um 7 Uhr. Um die Nachtruhe für andere Gäste zu ermöglichen, werden alle Gäste um Rücksicht gebeten.

Bitte nehmen Sie bei Ihrem Aufenthalt Rücksicht auf andere Gäste, besonders wenn Sie elektronische Geräte benutzen.


Abreise

Die Schlafräume müssen bis 10 Uhr geräumt sein. Nach Absprache mit der Herbergsleitung sind Ausnahmen möglich.


Hausrecht

Die Herbergsleitung oder ein von ihr Beauftragter übt das Hausrecht im Auftrage des Trägers der Jugendherberge aus.

Diese können bei Nichtbeachtung der Grundregeln ein Hausverbot aussprechen. Das Hausverbot wird mündlich begründet.